Der Zweck von Brandschutzanlagen liegt darin, den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen zu gewährleisten.
Eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz beinhaltet alle Projektphasen von Bauten und Anlagen. Konkret wird die Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Parteien geregelt.
Die Brandschutzrichtlinien vom 1. Januar 2015 verlangen, dass die Qualität der Arbeiten von der Planung bis zur Abnahme geprüft und dokumentiert werden müssen. Alle Neubauten sowie bauliche oder nutzungsbezogene Änderungen an sämtlichen Bauten und Anlagen werden in eine der vier Qualitätssicherungsstufen (QSS) eingeteilt:
QSS 1 |
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QSS 2 |
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QSS 3 |
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QSS 4 |
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Wir bieten bei Projektierung und Ausschreibung von Bauten und Anlagen das Fachwissen für die Qualitätsstufen 1-2 und bei der Realisation für die Qualitätsstufen 1-4.