Bei Bränden ist das grösste Problem – für Personen und Tiere im Gebäude wie auch die Interventionskräfte – der Rauch. Die Folgen können so dramatisch sein, dass innerhalb von wenigen Minuten die Sichtweite so weit abnimmt, dass Betroffene die Orientierung verlieren und sich nicht mehr in Sicherheit bringen können. Erschwerend kommt die schnell zunehmende Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) hinzu. Studien zeigen, dass ca. 80% aller Brandopfer nicht verbrennen – sie ersticken am entstehenden giftigen Brandrauch.
Fluchtwege bilden die Basis für eine sichere Eigenrettung und bietet den Einsatzkräften die Chance, Personen zu retten oder Ereignisse zu bekämpfen. Massgebend für ein funktionierendes Fluchtwegkonzept sind die Nutzung und Lager der Bauten, Anlagen und Brandabschnitte, die Gebäudegeometrie sowie die Personenbelegung. Hierfür müssen in der Schweiz im Wesentlichen die folgenden Gesetze und Normen einhalten werden:
Gesetze/Normen | |
Arbeitsinspektorat | Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten |
Verband kantonaler Feuerversicherungen | Brandschutznorm VKF 15 Diverse Richtlinien |